Stellvertretende/r Ortsbeauftragte/r (stv. OB)
Aufgabe:
- Der/die stv. OB ist Leiter/in des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter/in des/r OB. In seiner/ihrer Abwesenheit nimmt er/sie dessen Funktion und Aufgaben wahr.
- Er/sie ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.
Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Zuverlässigkeit, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent.
Die Funktion des Stellvertretenden Ortsbeaufragten

